Rechtliche und regulatorische Anforderungen für die Parfumherstellung
Unsere Standards für eine gesetzeskonforme Herstellung
Diese Checkliste gibt einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, die wir bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Parfums in der Europäischen Union und der Schweiz berücksichtigen.
1. Einordnung als kosmetisches Mittel
- Das Produkt entspricht der Definition eines kosmetischen Mittels gemäß Art. 2 der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009
- Der Verwendungszweck ist eindeutig definiert (z. B. Parfümierung der Haut)
2. Inhaltsstoffe & Formulierung
- Keine verbotenen Stoffe gemäß Anhang II der EU-Kosmetikverordnung
- Beschränkte Stoffe (Anhang III) nur innerhalb der zulässigen Grenzwerte
- Duftstoffe entsprechen den jeweils gültigen IFRA-Standards
- Rohstoffe liegen mit vollständiger Dokumentation vor (Spezifikationen, Sicherheitsdatenblätter)
- Keine verbotenen CMR-Stoffe enthalten
3. Allergene Duftstoffe
- Prüfung auf deklarationspflichtige allergene Duftstoffe
- Namentliche Deklaration im INCI-Verzeichnis bei Überschreitung der Grenzwerte > 0,001 % bei Leave-on-Produkten (z. B. Parfum)
- Verwendung der Sammelbezeichnung „Parfum“ nur, sofern rechtlich zulässig
4. Kennzeichnung & Etikettierung (Art. 19)
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person (EU)
- Nenninhalt (ml / g)
- Chargen- bzw. Lot-Nummer
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder PAO-Symbol
- Vollständige Inhaltsstoffliste (INCI)
- Erforderliche Warnhinweise
- Produktfunktion (falls nicht selbsterklärend)
Kennzeichnung in der jeweiligen Landessprache des Zielmarktes (mehrere Sprachen möglich)
5. CPNP-Notifizierung
- Produkt vor Markteinführung im CPNP gemeldet
- Hinterlegung von Produktdaten, INCI-Liste und Etikett
- Notifizierung vor Verkaufsstart abgeschlossen
6. Herstellung & Qualität
- Produktion gemäß Guter Herstellungspraxis (GMP)
- Dokumentierte Produktions- und Kontrollprozesse
- Rückverfolgbarkeit aller Chargen gewährleistet
- Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen durchgeführt
7. Tierversuche
- Keine Tierversuche für Produkt oder Inhaltsstoffe
- Einhaltung des EU-weiten Tierversuchsverbots
8. Claims
Einhaltung der EU-Kosmetik-Claims-Verordnung (EU) Nr. 655/2013
9. Verpackung
- Verpackung entspricht geltenden EU-Vorgaben
- Recycling- und Materialangaben korrekt
- Umwelt-Claims nur bei entsprechender Nachweisbarkeit
Hinweis
Diese Checkliste dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle rechtliche oder toxikologische Beratung.
Stand: 1. Januar 2026